50 Jahre nach Einführung des Mitbestimmungsgesetzes wirkt sich die gesetzlich festgeschriebene paritätische Mitbestimmung von Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit mehr als 2.000 Beschäftigten zwar in der Regel positiv und als Standortvorteil aus. Aber immer mehr Unternehmen umgehen die Mitbestimmung ihrer Beschäftigten, indem sie beispielsweise europäische Gesellschaftsformen wie die Aktiengesellschaft SE gründen.

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